§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Pascal Uehli Photography / BeInspired und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Pascal Uehli Photography (nachfolgend „BeInspired“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit BeInspired am Set aufhält.
 
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen der BeInspired Workshop- und Fotokursleitung oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.
 
§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung hat über den Veranstaltungskalender von BeInspired zu erfolgen.
2. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. BeInspired wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.
 
§ 4 Nutzungsrechte
1. Nach dem jeweiligen Fotoworkshop oder Fotokurs wird dem Fotografen ein Model-Release, unterzeichnet vom Model/Model Agentur und der Workshopleitung, bereitgestellt. Die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) erlaubt.
2. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
3. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.
 
§ 5 Haftung
1. BeInspired übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet BeInspired nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von BeInspired oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. BeInspired haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet BeInspired für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit BeInspired oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. BeInspired haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume.
4. BeInspired haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
 
§ 6 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Weisungen von BeInspired und seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. BeInspired behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
 
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von BeInspired oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
 
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von BeInpired ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist 8427 Rorbas, Schweiz.